"Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB)."
Rund 75% der Bevölkerung haben laut Deutschem Patientenschutz keine oder eine lückenhafte Patientenverfügung und an die 90% keine Vorsorgevollmacht.
Grund ist häufig ein weitverbreiteter Irrtum: Ehepartner oder Familienangehörige sind automatisch vertretungsberechtigt. Das entspricht leider nicht der Wahrheit.
Über unseren Vertriebspartner JURA DIREKT und die dort kooperierenden Rechtsanwälte können wir preiswert, unkompliziert und rechtskonform folgende Dokumente erstellen lassen:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Sorgerechtsverfügung
- Unternehmervollmacht
Weitere Informationen finden Sie unter: roenne.juradirekt.com
Bei Interesse, Ihre Vollmachten regeln zu lassen, kommen Sie gerne auf mich zu. Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Freundliche Grüße aus Hohenaspe
Rebecca Bialluch
Tel. 04893/428 90 15
R.Bialluch(at)MHRteam.de