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Ihre Krankenversicherung

In der Krankenversicherung unterscheidet man im Wesentlichen unter der gesetzlichen Krankenkasse für Sozialversicherungspflichtige Angestellte und privaten Krankenversicherungen für Selbständige und Freiberufler wie auch Angestellte, die im Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Der Personenkreis, der sich privat versichern kann, hat auch die Möglichkeit, sich bei einer Krankenkasse freiwillig zu versichern.

 


Jedoch sind die Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht so umfangreich, wie die einer privaten Krankenversicherung.
So ergibt sich für gesetzlich Versicherte leider eine Lücke im Versicherungsschutz.
Damit aber auch Angestellte von einem bedarfsgerechten Versicherungsschutz profitieren können, gibt es Krankenzusatzversicherungen.


Hier können Sie sich in folgenden Bereichen rundum absichern:

  • Ambulante & stationäre Leistungen (Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt  usw.)
  • dentale Leistungen (Erstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung usw.)
  • Erstattung für Sehhilfen oder Kontaktlinsen
  • Tagegelder (Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld)

Welche Leistungsinhalte hier wirklich notwendig sind und bei welcher Gesellschaft Sie und Ihre Familie am besten aufgehoben sind, ermitteln wir für Sie.


Rufen Sie uns gerne an.