In der Krankenversicherung unterscheidet man im Wesentlichen unter der gesetzlichen Krankenkasse für Sozialversicherungspflichtige Angestellte und privaten Krankenversicherungen für Selbständige und Freiberufler wie auch Angestellte, die im Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Der Personenkreis, der sich privat versichern kann, hat auch die Möglichkeit, sich bei einer Krankenkasse freiwillig zu versichern.